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Philosophie

Wir beraten Sie unabhängig in allen Ihren Aufgaben und Fragen rund um das Bauen. In Planung, Genehmigung und Bauausführung bis hin zu einer erfolgreichen Schlüsselübergabe, um ein hohes architektonisches und qualitatives Niveau kümmern wir uns gerne um alle Details. Bei Fragen oder Überlegungen zu geplanten Baumaßnahmen freuen wir uns sehr, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Durch die Büropartnerschaft über zwei Generationen profitieren die Projekte zum einen von der langjährigen Erfahrung von mehr als 40 Berufsjahren, als auch von der Planung und Umsetzung auf dem Stand der Zeit in technischer und architektonischer Sicht.

Zu den Tätigkeitsfeldern des Architekturbüro Barth gehören alle Leistungsphasen der HOAI, das heißt Bestandsermittlung und Projektentwicklung, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Kostenabrechnung. Unser Ziel ist mit Ihnen als Bauherrn eine ganzheitliche Gebäudeplanung erfolgreich umzusetzen.

Die Haupttätigkeit des Büros liegt im Bereich des Gewerbe- und Wohnungsbau, aber auch im öffentlichen Bau, sowie in der Sanierung und Umplanung von Bestand. Desweiteren beraten wir unsere Kunden beim Kauf oder Verkauf von Immobilien und erstellen hierfür Gutachten als Entscheidungsgrundlage.

Arbeitsprozess

Die Planung eines Gebäudes ist eine komplexe Aufgabe. Deshalb sollten Bauherrn nur mit Fachleuten Planungen angehen.

Wir als Architekten sind der Partner an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber den anderen am Bau Beteiligten. Hier übernehmen wir als viele wichtige Bereiche von der baurechtlichen Abklärung, über die fachgerechte Planung, die Koordination der weiteren Planungsbeteiligten bis hin zur Btereuung der baulichen Umsetzung.

Das Leistungsbild
eines Architekten

Die Aufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht das gesamte Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung.

Dabei kann es sich um Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen von Gebäuden handeln.

Architekt oder Stadtplaner darf sich nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist und über ein Qualifikationsprofil (qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene erfolgreiche Berufspraxis) verfügt. Er unterliegt einer Berufsordnung, deren Einhaltung durch die Architektenkammern überwacht wird.

Warum mit
Architekten bauen

Für den Bauherrn ist der Architekt Ideengeber, Planer und kompetenter Berater in einer Person. Im Dialog mit dem Auftraggeber erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe. Er integriert und koordiniert die Leistungen der Fachplaner – beispielsweise Statiker, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen- zu einer Gesamtleistung.

Als Berater und Treuhänder des Bauherrn stellt der Architekt diesem sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter der Interessen des Bauherrn und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen.

 

Honorar und Aufgabe
eines Architekten

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Die Aufgabenstellung für uns als Architekten ist immer wieder neu und muss mit jeder Aufgabenstellung einzeln definiert werden. Für die Honorierung der Architekten gibt es die gesetzliche Regelung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI.

Aufgrund unserer Bürostruktur und Erfahrung können wir alle Leistungen nach HOAI anbieten. Das heißt von der Vorplanung, Grundlagenermittelung bis hin zur Bauüberwachung. Es gibt aber auch viele andere Aufgabenstellungen für Planungsleistungen oder Gutachten die sinnvoller auf Stundenbasis abgerechnet werden.

Die HOAI sieht folgende Bereiche für die Honorierung vor:

  • In der ersten Phase, der Grundlagenermittlung (LPh 1), klären Architekt und Bauherr gemeinsam das Bauvorhaben hinsichtlich der Nutzungsanforderungen, der Bauqualität, des Kostenbudgets und den Terminen.
  • Anschließend fertigt der Architekt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Alternativen in vier Stufen (Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung: LPh 2-5) die ausführungsreife Planungslösung an. Zu den Leistungen gehört nicht nur die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen, sondern auch die Kostenberechnung sowie die Erarbeitung und Einreichung der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen.
  • Nach der Erteilung der Baugenehmigung und der Erarbeitung der Ausführungspläne stellt der Architekt die Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen für die Bauunternehmer, Handwerker und Fachleute auf (Vorbereitung der Vergabe: LPh 6). Auf der Basis dessen berät er den Bauherrn bei der Auftragsvergabe (Mitwirkung bei der Vergabe: LPh 7) und gewährleistet so optimale Kostenkontrolle.
  • Er koordiniert für den Bauherrn die Bauausführung in Abstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, dem Zeitplan und den Leistungsbeschreibungen (Objektüberwachung: LPh 8).

unser Team

Unser engagiertes und hochqualifiziertes Team besteht
neben den beiden Gesellschaftern aus 5 Architekten und
einer Mitarbeiterin im Rechnungswesen und der Buchhaltung.

andreas barth

dipl.-ing. architekt und stadtplaner

 

  • Studium an der TU München
  • Mitglied der Bayerischen Architektenkammer
  • Eintragung als Stadtplaner bei der BYAK
  • Verantwortlicher Sachverständiger nach § 2 ZVEnEV
  • Nachweisberechtigt für den vorbeugenden Brandschutz
  • Nachweisberechtigung für die Standsicherheit

 

Referenzen